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FAQ − Häufig gestellte Fragen

FAQ − ANTWORT

Warum 20,-- € ?


Die Kosten des Kurators sind je nach Verfahrensverlauf entweder von den Inhabern der Teilschuldverschreibungen oder von der Konkursmasse zu begleichen. Darüber entscheidet am Ende des Verfahrens das Gericht als Kuratorbehörde. Der Betrag von 20 € ist daher vorläufig und hat mit der Gebühr für einer Forderungsanmeldung nichts zu tun.
Die 20 € sind pro Teilschuldverschreibung zu bezahlen und es muss jede Teilschuld-verschreibung einzeln geltend gemacht werden, weil diese für die Übersicht und die Kontrolle unumgänglich ist.

 


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