FAQ − ANTWORT
Wichtige Mitteilung zur Forderungsanmeldung!
In Hinblick auf die Anzahl der angemeldeten Forderungen beim Kurator ist mit einer Aufnahme in das Gläubigerverzeichnis derzeit frühestens in 4 Wochen nach Zugang der Anmeldung zu rechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass der Kurator die Forderung selbst beim HG Wien in voller Höhe angemeldet hat, sodass unabhängig vom Eingang oder von der Aufnahme in die Gläubigerliste im Konkursverfahren die Forderung jedenfalls geltend gemacht ist. Sollte es notwendig sein, wird die Anmeldefrist beim Kurator auch verlängert.
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